AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fenstergünstig Bauelemente GmbH

 

1. Geltungsbereich
Für alle Verträge mit Fensterguenstig Limited gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung.
2. Vertragsschluss
Angebote von Fensterguenstig Limited bleiben solange unverbindlich, bis sie nach einer Annahme durch den Käufer von Fensterguenstig Limited entweder schriftlich bestätigt wurden oder mit der Realisierung der Aufträge begonnen wird. Der Käufer ist nach Vertragsschluss verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten. Mit Leistung der Anzahlung akzeptiert der Kunde die in der Auftragsbestätigung genannte Ausführung. Vorangegangene Abmachungen verlieren ihre Gültigkeit. Vor einer Gutschrift der Anzahlung und vor der Bestätigung der Maße und Mengen durch den Kunden ist ″Fensterguenstig LimitedH″ nicht verpflichtet, mit der Durchführung zu beginnen.Änderungen sind nach unterzeichneter Auftragsbestätigung und Eingang der Anzahlung nicht mehr mögich.
3. Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise netto ab 25746 Heide. Die Kosten für einen Transport werden im Vertrag extra ausgewiesen. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist mit Übergabe der Ware in Bar bzw. durch LZB-Scheck (von der Landeszentralbank bestätigter Scheck) zu bezahlen. ″Fensterguenstig Limited″ ist nicht verpflichtet, unbezahlte Ware herauszugeben.
4. Lieferung
″Fensterguenstig Limited″ wird mit der Bearbeitung eines Auftrags nach Eingang der vereinbarten Anzahlung beginnen.
Die Lieferung kann bis zu 10 Wochen ab Eingang der Anzahlung und Freigabe der Stück- und Maßangaben dauern. Vorbehaltlich der Eigenbelieferung. Angemessene und begründete Fristüberschreitungen bestätigter Liefertermine berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Die Ware ist bei Anlieferung zu prüfen. Für die Prüfung und Anerkennung einer Reklamation muss die schriftliche Bestätigung vom Speditionsfahrer vorliegen. Die Ware wird frei LKW geliefert. Für das Entladen und Vertragen auf das Grundstück, hat der Kunde Helfer zu stellen. Schlägt ein Anlieferungsversuch fehl, ohne schuldhaftes Verursachen von ″Fensterguenstig Limited″ oder der Spedition, und eine neue Anlieferung notwendig wird, trägt der Käufer die entstehenden Kosten.
5. Gewährleistung
″Fensterguenstig Limited″ gewährt eine Garantie von 5 Jahren auf Beschläge und 5 Jahre auf Rissbildung im Profil. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren unverzüglich bei ihrem Empfang zu überprüfen und Mängel sofort bei Abnahme dem Spediteur schriftlich anzuzeigen. Wenn die Ware Fehler aufweist, die von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, wird nach Anerkennung Ersatz geliefert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung übernommen wird bei Montagefehlern oder bei Verletzungen, die durch unsachgemäße Benutzung der Fenster hervorgerufen wird. Ein Einbau der Fenster in ein Objekt, gilt ebenso als Abnahme.
6. Eigentumsvorbehalt
″Fensterguenstig Limited″ behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Ware hat der Besteller ″Fensterguenstig Limited″ unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Unbezahlte Ware darf nicht verarbeitet werden. Erweiterter Eigentumsvorbehalt.
7. Sonstiges
Der Vertrag zwischen ″Fensterguenstig Limited″ und dem Käufer unterliegt der Schriftform. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. ″Fensterguenstig Limited″ behält sich das Recht vor, Produktionsveränderungen, die einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei allen Abbildungen im Angebot sowie im Internet um schematische Abbildungen handelt. Diese erheben keinen Anspruch auf konkrete identische Fertigung. Produktionsbedingt können Abweichungen auftreten. Sollten Funktionsgläser angeboten werden, können sich die u-Werte und Schallschutzwerte ändern. Wenn der Käufer Vollkaufmann ist und den Vertrag für sein kaufmännisches Unternehmen abschließt, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag Heide.
8. Montage
Gelieferte Fenster, die nicht von ″Fensterguenstig Limited″oder einem Vertragsunternehmen montiert werden oder wurden, unterliegen nicht der Gewährleistung, Garantie.

 

Hennstedt, der 08.05.2019.